Die Bestattungspflicht

Bestattungspflicht ist die Pflicht, nach dem Tod einer Person dafür zu sorgen, dass der Leichnam einer ordnungsgemäßen Bestattung zugeführt wird. Die Bestattungspflicht ist in Deutschland in den entsprechenden Bestattungsgesetzen (BestattG) der Bundesländer geregelt.

Für weitere Informationen, können Sie dem Link zum niedersächsischen Ministerium folgen.

Ein kurzer Ausschnitt:

§ 8 Nieders. Bestattungsgesetz

Für die Bestattung der verstorbenen Person haben in folgender Rangfolge zu sorgen:

die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner, die Kinder, die Enkelkinder, die Eltern, die Großeltern und die Geschwister.

1) Sorgt niemand für die Bestattung, so hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde die Bestattung zu veranlassen.

2) Die nach Absatz 3 vorrangig Bestattungspflichtigen haften der Gemeinde als Gesamtschuldner für die Bestattungskosten.

3) Diese werden durch Leistungsbescheid festgesetzt.

4) Lassen sich die Bestattungskosten von den vorrangig Verpflichteten nicht erlangen, so treten die nächstrangig Verpflichteten an deren Stelle.