Bestattungsvorsorge

Allgemeine Informationen zur Bestattungvorsorge

Richard Meyer Bestattungen | Ihr Bestattungsunternehmen in der Region Winsen (Luhe)

Selbstbestimmt für die Bestattung vorsorgen

Auch wenn sich niemand gerne mit dem eigenen Tod beschäftigen möchte – viele Angelegenheiten können bereits zu Lebzeiten geregelt werden. Für den geregelten Übergang von Vermögen auf die nächste Generation ist ein Letzter Wille nötig und auch für die Beerdigung stehen Bestattungsunternehmen mit ihren kundigen Beratern für Vorsorgegespräche bereit.

Wer seine Bestattung individuell und selbstbestimmt bereits zu Lebzeiten regelt, der nimmt den Hinterbliebenen im Trauerfall eine große Last ab. Für viele Menschen ist es auch eine Wohltat zu wissen, dass nun alles geregelt ist und einst in geordneten Bahnen ablaufen wird.

Auf einem Schreibtisch liegt eine Mappe mit der Aufschrift BESTATTUNGSVORSORGE, daneben liegen Dokumente, ein Stift, eine Brille und ein Taschenrechner - ein Zeichen dafür, wie wichtig es ist, mit der Bestattungsvorsorge vorauszuplanen. - Bestattungsunternehmen in Winsen, Harburg und in der Elbmarsch.

Mit wem kann ich einen Bestattungsvorsorgevertrag besprechen?

Ein Bestattungsvorsorgevertrag kann direkt mit uns als Bestattungsinstitut abgeschlossen werden. Gemeinsam besprechen wir intensiv Ihre ganz individuellen Wünsche und Vorstellungen. Die Wahl des Sarges, des Blumenschmucks, des Friedhofs und die Worte in einer Traueranzeige, können hierbei genauso angesprochen werden, wie die Auswahl der Trauermusik.

Der Vorteil eines Vorvertrages ist, dass im Falle des Todes, insbesondere bei alleinstehenden Personen, alle Formalitäten sofort in die Wege geleitet werden können und die Bestattung wirklich nach dem Willen und den Vorstellungen des Verstorbenen ausgeführt wird.

Sprechen Sie mit den Personen Ihres Vertrauens und informieren Sie sie über den mit uns geschlossenen Vertrag, damit Sie sichergehen können, dass wir Ihrem Wunsch entsprechend tätig werden können.

Was kann vorsorglich geregelt werden?

Die Wahl der Bestattungsart: Ist eine Erdbestattung, eine Feuerbestattung oder eine andere Art der Beerdigung – zum Beispiel in einem Friedwald gewünscht.

Soll eine Trauerfeier stattfinden: Es kann festgelegt werden, ob, in welchem Rahmen und mit welchen Gästen eine Trauerfeier stattfinden soll. Dabei können viele individuelle Wünsche berücksichtigt werden.

Die Wahl des Sarges: Es gibt eine Vielzahl an Särgen in ganz unterschiedlichen Preisklassen. Individuellen Wünschen können genauso Rechnung getragen werden wie der Frage, ob eine Aufbahrung gewünscht ist, oder nicht.

Die Wahl des Friedhofes: Mit der Frage nach dem Ort für die Grabstelle ergeben sich weitere Überlegungen: Soll es ein Grabstein geben? Wer pflegt die Grabstätte ? Wie lange bleibt das Grab bestehen ? Können weitere Familienmitglieder später mit beigesetzt werden?

Die Wahl des Blumenschmucks: Es kann festgelegt werden, welche Arten von Blumenschmuck und Blumenarten in der Kirche, im Trauerraum, am Friedhof verwendet werden sollen.

Soll eine Traueranzeige geschaltet werden: Welche Zeitungen sind zu beachten, welcher Text soll in der Anzeige abgedruckt werden und ggf. welche Bilder.

Soll es einen Trauerredner/ eine Trauerrednerin geben? Wird dies ein Pfarrer, Pastor/-in oder eine Person aus dem Familien- oder Freundeskreis übernehmen oder ein Trauerredner/eine Trauerrednerin übernehmen? 

Ist ein Vorsorgevertrag wichtig?

Wer trägt die Kosten der Bestattung?

Der Vorsorgevertrag legt die oben angesprochenen Fragen fest und ist somit ein Dokument, das den eigenen Willen hinsichtlich aller Bestattungsangelegenheiten regelt.

Besonders für alleinstehende Personen hat der Bestattungsvorsorgevertrag den Vorteil, dass alle Formalitäten nach dem Tod in die Wege geleitet werden und die Bestattung nach dem eigenen Willen abläuft.

Ein weiterer Vorteil des Vorsorgevertrages: Den Hinterbliebenen wird im Trauerfall die große Last von den Schultern genommen, in ihrer Trauer einen Berg an bürokratischen Erfordernissen zu bewältigen. Wichtig: Wer einen Vorsorgevertrag zu seiner Bestattung geschlossen hat, sollte mit einer Person seines Vertrauens darüber sprechen, dass dieser Vertrag existiert.

Die Bestattung Verstorbener ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Im Bürgerlichen Gesetzbuch, § 1968 steht: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“ – Einfach ausgedrückt zahlen die Erben, anteilig der Erbreihenfolge, aus der Erbmasse die Bestattungskosten.

Was ist, wenn das Erbe ausgeschlagen wird? – Wenn nur ein Erbberechtigter das Erbe ausschlägt, tragen die restlichen Erben die Beerdigungskosten.

Wenn alle Erbberechtigten das Erbe ausschlagen, wird der Staat / die Gemeinde, die Bestattungskosten übernehmen. Diese Kosten können, je nach Fall, bei unterhaltsberechtigten Personen des Erblassers eingefordert werden.

Eine Finanzierung kann z.B. auch durch einen Treuhandvertrag abgesichert sein. Im Todesfall fließen die Kosten für die Bestattung direkt an das Bestattungsunternehmen und sind vor dem Zugriff Dritter geschützt.

Durch eine Sterbegeldversicherung oder einen Treuhandvertrag werden die Hinterbliebenen hinsichtlich der Kosten für die Bestattung entlastet.

Die Bestattungsvorsorge ist nur ein Bereich der Vorsorge, darüber hinaus gibt es weitere Verfügungen und Vorsorgeregelungen, die zum Teil auch schon vor dem Tod in Kraft treten können.

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Testament oder Patientenverfügung beinhalten oft wichtige rechtliche Punkte, für die es sich empfiehlt, mit einem Fachanwalt/einer Fachanwältin zu sprechen, damit der eigene Wille auch umgesetzt werden kann.

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