Im Todesfall

Allgemeine Informationen zu den ersten Schritten bei einem Todesfall

Richard Meyer Bestattungen | Ihr Bestattungsunternehmen in der Region Winsen (Luhe)

Im Todesfall

Den Wunsch, zu Hause in der vertrauten Umgebung und im Beisein seiner liebsten Angehörigen ruhig und ohne Schmerzen „einzuschlafen“, haben sicher die meisten Menschen. Eine friedvolle Vorstellung. Ob diese Vorstellung so eintrifft, der Tod auf sich warten lässt oder uns unerwartet überrascht – die Hinterbliebenen müssen nun ihre Trauer bewältigen und viele bürokratische Dinge in die Wege leiten. 

Was ist zu tun, wenn ein Angehöriger verstirbt?

Zur Beantwortung dieser Frage gehen wir auf dieser Seite davon aus, dass die Person im häuslichen Umfeld gestorben ist. Denn, wenn sich der Sterbefall in einem Krankenhaus, Hospiz oder in einem Pflegeheim ereignet, werden die ersten Schritte von den Mitarbeitenden der Einrichtung übernommen und die Angehörigen informiert.

Verstirbt ein Mensch zu Hause, oder wird er von Angehörigen tot aufgefunden, ist dies eine emotionale Herausforderung. Der schmerzliche Verlust eines geliebten Menschen, vor allem direkt nach dem Todesfall, kann überwältigend sein und macht es vielen Menschen unmöglich, einen klaren Gedanken zu fassen. Es ist hilfreich, bereits im Vorfeld eines nahenden Todesfalls eine Checkliste vorzubereiten, mit der Sie die nächsten Schritte angehen können.

Ein älterer Mann hält sanft die Hände einer älteren Frau, die neben ihm auf einer Couch sitzt. Die Frau sieht ergriffen aus und hält ein geschlossenes Buch in ihrem Schoß. Die Szene wirkt ernst und unterstützend - ein Schwarz-Weiß-Foto, das Momente nach einem Todesfall widerspiegelt. - Bestattungsunternehmen in Winsen, Harburg und in der Elbmarsch.

Als Erstes sollten Sie Ihren Hausarzt oder einen anderen erreichbaren Arzt informieren. Sie brauchen nicht mitten in der Nacht einen Arzt anrufen, sofern Ihr Angehöriger eines natürlichen Todes gestorben ist. Sie können damit auch bis zum nächsten Morgen warten.

An Sonn- und Feiertagen oder nachts können Sie den ärztlichen Notdienst unter Telefon: 116 117 anrufen.
(Eine Vorwahl für diese kostenfreie Nummer ist nicht notwendig)

Es ist vorgeschrieben, dass der Arzt den Verstorbenen untersucht und den Todeszeitpunkt sowie die Todesursache feststellt. Vom Arzt erhalten Sie den Leichenschauschein (auch Todesbescheinigung oder Totenschein genannt). Der Leichenschauschein wird für die Ausstellung der Sterbeurkunde benötigt. Der Arzt braucht für die Ausstellung der Todesbescheinigung den Personalausweis des Verstorbenen.

Wenn der Arzt gegangen ist, haben Sie Zeit für sich! – Zeit, um Ihre Familienangehörigen zu informieren und sich gemeinsam zu verabschieden. Die Trauer und der Schmerz sind jetzt vermutlich besonders stark und aufwühlend. Versuchen Sie auf sich selbst zu hören und folgen Sie Ihrem Herzen, realisieren Sie in Ruhe die Situation.

Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Angehörigen bis zu 36 Stunden zu Hause behalten, bevor wir den Leichnam überführen. Eine Totenwache abzuhalten hat eine lange Tradition.

Die Überführung des Leichnams ist in Niedersachsen und Hamburg, innerhalb von 36 Stunden nach Eintritt des Todes, bei einem späteren Auffinden unverzüglich nach Durchführung der Leichenschau, in eine Leichenhalle vorzunehmen.

Als Nächstes sollten Sie uns informieren und einen Termin für die Überführung (die Abholung des Leichnams) und für das Trauergespräch abstimmen.

Rufen Sie uns einfach an, wir sind für Sie da!

Im Trauergespräch mit uns können Sie viele offene Fragen zum Ablauf und auch zu den Formalitäten besprechen. Oft können wir Ihnen eine Vielzahl von Formalitäten abnehmen.

Für das Trauergespräch können Sie im Vorwege:

  • Alle Ihre Fragen aufschreiben
  • Unterlagen zusammenstellen
  • Sich Trauertexte und ein Motiv für eine Todesanzeige heraussuchen
  • Trauermusik für die Trauerfeier auswählen

Weitere Informationen zum Trauergespräch finden Sie hier.

Wenn Sie etwas zur Ruhe kommen oder Sie sich gedanklich etwas ablenken möchten, können Sie wichtige Unterlagen heraussuchen.

Personalausweis, Krankenversichertenkarte, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde. Legen Sie einen Ordner an, in dem Sie alle Unterlagen zusammenstellen können.

  • Gibt es eine Bestattungsverfügung, einen Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut?
  • Wenn Sie ein Testament finden, sind Sie gesetzlich verpflichtet, das Testament unverzüglich beim Nachlassgericht am Wohnort des Verstorbenen abzugeben. Wenn es sich um ein versiegeltes Testament handelt, sollten Sie es nicht öffnen!
  • Gibt es Versicherungen (z. B. Sterbeversicherung oder Lebensversicherung)?
  • Bei einem Unfall: Gibt es eine Unfallversicherung mit Todesfallleistungen?

Wer regelt die Bestattung?

Sofern der Verstorbene seine Totenfürsorge nicht geregelt hat, sind die nächsten Angehörigen für die Bestattung zuständig. Die persönlichen Vorstellungen des Verstorbenen sollten dabei beachtet werden.

Die nächsten Angehörigen sind nach dieser Reihenfolge geregelt:

  • der Ehepartner
  • falls der Verstorbene nicht (mehr) verheiratet ist, die Kinder
  • wenn kein Ehepartner oder Kinder vorhanden sind, die Eltern
  • nachfolgende: die Geschwister

Folgende Entscheidungen müssen die nächsten Angehörigen treffen:

  • Welche Bestattungsart: Erd- oder Feuerbestattung
  • Welcher Friedhof
  • Grabstätte (Familien-, Wahl-, Reihen-, Gemeinschafts-, Waldbestattung/Baumbestattung).

Als zuständige Angehörige beauftragen Sie uns als ihr Bestattungsinstitut mit der Beisetzung. Wir kümmern uns um:

  • die Überführung in eine Leichenhalle (innerhalb von 36 Stunden)
  • Sarg, Sargausstattung und Sargschmuck
  • die Zeremonie bei der Beisetzung

Darüber hinaus können wir uns auch um folgende Aufgaben kümmern:

  • die Trauerfeier gestalten
  • Trauermusik, Trauerredner
  • Blumenschmuck, Kränze und andere Details
  • eine Todesanzeige veröffentlichen
  • Todesnachrichten drucken lassen und versenden
  • Trauer-Kaffee organisieren („Leichenschmaus“)

Wer muss für die Bestattung zahlen?

Die Erben haben die Kosten der Bestattung zu tragen. Das können, müssen aber nicht die nächsten Angehörigen sein.

Sollten später Kosten für die Grabpflege entstehen, sind die Angehörigen, als Auftraggeber dafür zuständig.

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