Formalitäten bei einem Todesfall

Allgemeine Informationen zu den Formalitäten im Trauerfall

Richard Meyer Bestattungen | Ihr Bestattungsunternhemen in der Region Winsen (Luhe)

Formalitäten im Trauerfall

Der Tod eines Angehörigen trifft einen meist unvorbereitet. Die Trauer, der Schmerz und die Leere lassen einen in dieser Situation nur schwer an die notwendigen Formalitäten und Entscheidungen denken. Für manche Angehörige kann jedoch genau dieser Papierkram, in diesen Stunden und Tagen auch etwas Halt geben und dabei helfen, den Sterbefall zu realisieren.

Welche Formalitäten und Entscheidungen kommen auf die Angehörigen zu? Welche Unterlagen und Dokumente werden benötigt? Auf diese und weitere Fragen finden Sie auf dieser Seite Antworten.

Eine Person in einem blauen Hemd schreibt mit einem Stift auf weiße Blätter, während sie an einem Tisch sitzt und Formalitäten nach dem Tod als Teil des Todesfallablaufs vorbereitet. - Bestattungsunternehmen in Winsen, Harburg und in der Elbmarsch.

Die wichtigsten Formalitäten nach einem Todesfall

Wenn ein Angehöriger zu Hause stirbt, ist die erste und wichtigste Formalität: Einen Arzt zu informieren, der durch eine sogenannte Leichenschau, den Tod feststellt und mit dem Totenschein dokumentiert. Hierzu wird der Personalausweis des Verstorbenen benötigt.

Wenn sich der Todesfall in einem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder in einem Hospiz eingetreten ist, wird der Arzt sofort von der Einrichtung informiert.

Informieren Sie die weiteren engen Angehörigen, damit Sie sich noch gemeinsam verabschieden und eventuell gegenseitig unterstützen können.

Wann Sie andere Angehörige und Freunde informieren, ist eine Gefühlssache und von der jeweiligen persönlichen Situation abhängig.

Informieren Sie die weiteren engen Angehörigen, damit Sie sich noch gemeinsam verabschieden und eventuell gegenseitig unterstützen können.

Die engste Verwandtschaft zu informieren, ist natürlich keine Formalität im eigentlichen Sinne, aber ein wichtiger Punkt im Ablauf nach einem Sterbefall.

Wann Sie andere Angehörige und Freunde informieren, ist eine Gefühlssache und von der jeweiligen persönlichen Situation abhängig.

Informieren Sie Ihr Bestattungsinstitut

Sprechen Sie mit uns und vereinbaren Sie einen Termin für die Überführung des Leichnams. Die Überführung soll innerhalb von 36 Stunden (in Niedersachsen und Hamburg) nach Eintritt des Todes, bei einem späteren Auffinden unverzüglich nach Durchführung der Leichenschau durchgeführt werden.

Hinweis: Besteht ein Vertrag zur Bestattungsvorsorge, ist hier meist auch das Bestattungsinstitut benannt, dass sich um die Abwicklung kümmern soll.

Bestattungsvorsorge

Wer seine Bestattung individuell und selbstbestimmt bereits zu Lebzeiten regelt, der nimmt den Hinterbliebenen im Trauerfall eine große Last ab. Zudem gibt es einem selbst ein gutes Gefühl, dass alles geregelt ist und nach den eigenen Vorstellungen abläuft.

Weitere Informationen zur Vorsorge finden Sie hier.

Planungen und Entscheidungen im Trauergespräch

Schließen Sie mit uns einen Bestattungsvertrag ab, der den Umfang der Leistungen beschreibt. Sie können abstimmen, welche Aufgaben selbst übernommen werden.

Im Trauergespräch besprechen Sie mit uns unter anderem folgende Themen:

  • Auswahl der Bestattungsart: Erdbestattung oder Feuerbestattung
  • Auswahl Sarg oder Urne
  • Bekleidung für den Leichnam
  • Alles rund um eine Trauerfeier (Ort, Einladungen, Floristik, Trauerkaffee etc.)
  • Todesanzeige und Trauerdruck
 

Oft übernehmen wir auch einige bürokratische Formalitäten, die jetzt noch auf Sie zukommen, auf Wunsch in Ihrem Namen. Sprechen Sie mit uns einfach darüber.

Weitere Unterlagen die Sie für uns bereit halten sollten:

  • Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
  • Bestattungsvorsorgevertrag sofern vorhanden
  • Versicherungsunterlagen
  • Lebensoder Sterbegeldversicherungspolice
  • Rentenunterlagen (VersicherungsNr.)
  • evtl. Kleidung für den Verstorbenen

Welche Unterlagen werden grundsätzlich benötigt?

Ledig
Verwitwet
Verheiratet
Geschieden
Kind
Personalausweis
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde Eltern
Heiratsurkunde/ Familienbuch
Sterbeurkunde des Partners
Scheidungsurteil
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
  • bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: Auszug aus dem Familienbuch. Ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde vorzulegen
  • bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Auszug aus dem Familienbuch
  • bei Verwitweten: Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Bei Kindern: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienbuch der Eltern

Bei Verstorbenen, die im Ausland geboren sind, werden folgende Unterlagen mit Übersetzung (von vereidigten Übersetzter:in) benötigt:

Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde/Familienbuch,
Sterbeurkunde Ehepartner/in, Scheidungsurteil mit Rechtskraft,
Vertriebenenausweis, Einbürgerungsurkunde.

Die Anzeige eines Sterbefalls und die Sterbeurkunde

Beim zuständigen Standesamt muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag der Sterbefall angezeigt werden.

Wenn die Person in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder anderen Einrichtung gestorben ist, muss sich der jeweilige Träger darum kümmern.

Eine der wichtigsten Formalitäten für Sie, ist die Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt. Die Sterbeurkunde benötigen Sie für die weiteren Formalitäten.

Unterlagen um eine Sterbeurkunde beim Standesamt zu beantragen

Die Sterbeurkunde beantragen Sie beim Standesamt. Sie können auch einer anderen Person die Vollmacht für den Behördengang ausstellen. Auch wir übernehmen dies gern für Sie. Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Der Totenschein, der vom Arzt ausgestellt wurde.
  • Den Personalausweis des/der Verstorbenen
  • Die Geburtsurkunde (gegebenenfalls nicht notwendig, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt aus einer Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde ergeben)
  • Das Familienstammbuch bei verheirateten Verstorbenen oder bei einem Kind
  • Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft, gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung (Scheidung)
  • Totenschein des verstorbenen Ehepartners bei verwitweten Verstorbenen

Hinweis: Es ist meist etwas günstiger, wenn Sie sich gleich mehrere Sterbeurkunden ausstellen lassen.

Das Dokument muss vorgelegt werden für die Bestattung, bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Krankenkasse.

Möglicherweise benötigen Sie weitere originale Ausfertigungen für zum Beispiel: das Sozialamt, für Banken, beim Grundbuchamt, bei Lebensversicherer, bei der Beantragung des Erbscheins. Fragen Sie nach, ob auch eine Kopie der Sterbeurkunde ausreicht.

Welche Gebühren fallen für eine Sterbeurkunde an?

Die Gebühren fallen je Gemeinde etwas unterschiedlich aus und bewegen sich im Rahmen von: 

10,00 Euro für die erste Urkunde,
5,00 Euro für jede weitere Urkunde im selben Arbeitsgang

Die Krankenkasse informieren

Informieren Sie die Krankenkasse (gesetzliche / private) innerhalb von 3 Tagen über den Todesfall.
 
Krankenhäuser melden Todesfälle aber automatisch.
In den meistens Fällen kümmeren wir uns darum und senden die Versichertenkarte ein. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind (Sterbeurkunde) kann von Kasse zu Kasse variieren.
 
Wenn Sie über den Verstorbenen in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert waren, haben Sie drei Monate Zeit, um Ihre Weiterversicherung zu klären.

Die Rentenversicherung informieren

Wenn der/die Verstorbene Rentenempfänger war, muss innerhalb von 3 Tagen die Rentenversicherung informiert werden. Hierzu benötigen Sie die Rentenversicherungsnummer. Diese Nummer finden Sie in der jährlichen Rentenanpassungsmitteilung oder auf dem Rentnerausweis.
 
Ansprüche auf gesetzliche Hinterbliebenenbezüge müssen Sie binnen eines Monats bei der Deutschen Renten­versicherung (früher BfA, LVA) anmelden.
 
 

Versicherungen informieren

Verschaffen Sie sich einen Überblick. Schauen Sie nach Unterlagen oder Kontoauszüge des/der Verstorbenen und welche Versicherungen bestehen.
 
Tipp: Für einen besseren Überblick, legen Sie sich am besten eine Liste an und dokumentieren Sie für sich, welche Versicherung oder Behörde sie telefonisch und schriftlich informiert haben (mit Datum).
 
Besonders wichtig ist es, Lebens­versicherer, Ster­begeld­versicherer oder private Rentenversicherung unver­züglich zu informieren.
 
Auch Unfall­versicherer sollten Sie spätestens nach 48 Stunden, zumindest telefo­nisch benach­richtigen.
 
Als erster Schritt reicht es oft, die Versicherung telefonisch zu informieren. Welche Unterlagen (z.B. Sterbeurkunde) benötigt werden, wird Ihnen mitgeteilt. Hilfreich ist es, wenn Sie die originale Versicherungspolice vorliegen haben.
 

Es folgen die weiteren Versicherungen, wie:

  • Pflegeversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Hausratversicherung
  • Kfz-Versicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Rechts­schutzversicherung

In der Regel können Sie/die Erben auf Wunsch Verträge im eigenen Namen übernehmen. Sie müssen abwägen, ob dies sinnvoll ist.

Um ein Fahrzeug, das auf den Verstorbenen angemeldet ist, auf Erben umzumelden, muss ein Erbschein bei der Kfz-Meldestelle vorgelegt werden.

Wenn Sie Unterlagen an Behörden oder Versicherer verschi­cken, tun Sie dies am besten per Einschreiben mit Rück­schein.
 

Den Arbeitgeber informieren

Wenn der/die Verstorbene ein laufendes Arbeitsverhältnis hatte, müssen Sie den Arbeitgeber informieren. 

Der Arbeitslohn wird bis zum Todestag gezahlt. Noch nicht ausgezahltes Gehalt wird an die Erben ausbezahlt, da die Gehaltsansprüche mit dem Tod des Arbeitnehmers auf seine Erben übergeht.

 

Hinweis: Hinterbliebene können bei einem Todesfall in der Familie, in der Regel Sonderurlaub beantragen. Ehepartner, Kinder und Eltern erhalten üblicherweise 2-3 Tage, Geschwister ein Tag.

Bank informieren

Was geschieht mit dem Bankkonto?

Banken werden nicht automatisch informiert. Angehörige, Erben oder Bevollmächtigte sollten Banken, möglichst schnell über den Tod des Kontoinhabers, mit dem Nachweis der Sterbeurkunde informieren.

Die Bank wird das Konto meist als sogenanntes „Nachlasskonto“ führen. Aufträge (eingerichtete Daueraufträge, Lastschriftermächtigungen usw.) des verstorbenen Kontoinhabers, werden weiterhin ausgeführt.

Der Bank ist die erbrechtliche Berechtigung nachzuweisen, bis dahin kann man nicht ohne weiteres mit diesem Konto Rechnungen begleichen. Unter Umständen kann sich die erbrechtliche Situation bei erbrechtlichen Streitigkeiten in die Länge ziehen.

Es gibt jedoch Unterschiede bei den Kontomodellen und ob es sich um ein Gemeinschaftskonto handelt oder eine Bankvollmacht über das Konto besteht, zum Beispiel durch eine schriftliche und bei der Bank hinterlegte Kontovollmacht, die über den Tod hinaus Gültigkeit besitzt.

 

Was passiert mit dem Konto, Guthaben und Kredite?

Erben übernehmen die Rechte und Pflichten aus dem Konto-, Kredit oder Depotvertrag.

Wenn Hinterbliebene zum Beispiel für die Bestattungskosten Zugriff auf Konten des Verstorbenen brauchen, müssen sie beim Amtsgericht einen Erbschein beantragen.

Bevor Sie dies tun, informieren Sie sich vorher über das Vermögen, da auch Schulden vererbt werden können. Nach Ausstellung eines Erbscheins kann man ein Erbe nicht mehr ausschlagen.

Sprechen Sie am besten direkt mit Ihrer Bank über Möglichkeiten. Da dieses Thema sehr komplex sein kann und viele rechtliche Aspekte bestehen, kann es hilfreich sein, das weitere Vorgehen mit einem Anwalt zu besprechen. 

Weiterführende Informationen finden Sie auf folgender Seite: https://bankenverband.de/blog/kontoinhaber-stirbt-was-geschieht-mit-bankkonto/

Kündigen der Mietwohnung

Die in der Regel geltende gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten, gilt auch nach dem Todesfall. Wenn der Verstorbene zur Miete wohnte, muss die Miete so lange weitergezahlt werden. Teilte der Verstorbene die Wohnung mit dem Ehe- oder Lebenspartner, geht das Mietverhältnis auf diesen über.

Es besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht.

BGB § 580: Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters

„Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.“

Die gesetzliche Frist umfasst drei Monate. Das außerordentliche Kündigungsrecht besteht nur, wenn durch die Erben spätestens innerhalb eines Monats, nachdem man von dem Tod des „Mieters“ erfahren hat, eingereicht wird, um die betreffende Wohnung tatsächlich kündigen zu können.

Weitere Verträge und Mitgliedschaften

Anhand der vorhandenen Unterlagen (Order, E-Mail-Konto) oder einem Kontoauszug der vorhandenen Konten, auch Paypal-Konto oder anderen Zahlungsanbietern, geben Ihnen Aufschluss darauf, welche kostenpflichtigen Verträge oder Abos bestehen.

Verträge, die die Angehörigen nicht übernehmen möchten, kosten unnötig Geld. Daher sollten bestehende Mitgliedschaften in Vereinen, Zeitschriftenabonnements oder zum Beispiel Automobilclubs gekündigt werden.

Reale Verträge oder digitales Erbe?

Je nach Alter der verstorbenen Person, werden Sie eine Vielzahl von Online-Verträgen, Benutzerkonten in sozialen Netzwerken, E-Mail-Konten, Verträge zu Streaming-Diensten (Netflix, Amazon-Prime, Sky oder andere), Online-Spiele-Anbieter, finden.

Kostenpflichtige Online-Verträge sind ganz reale Verträge, um die Sie sich kümmern müssen.

Von großem Vorteil ist es, wenn zu Lebzeiten Vorbereitungen getroffen sind, alle Passwörter und Zugänge notiert sind und wenn Sie als Erbe zumindest den Zugriff auf das E-Mail-Konto haben.

Tipp: Wenn Sie Zugriff auf das E-Mail-Konto haben, können Sie meist über die Funktion „Passwort vergessen“, bei vielen Anbietern Zugriff erhalten.

Mit digitalem Erbe sind vorwiegend die Informationen, Beiträge und Fotos gemeint, die in sozialen Medien oder anderen Internetseiten veröffentlicht sind. – Hier müssen Sie mit der Zeit entscheiden, was mit den Daten passieren soll und was der/die Verbeorbene:r gewollt hätte.

Mitunter kann es vorkommen, dass aus einer bestehenden Facebookseite eine Art Gedenkseite wird, auf der Freunde und Bekannte ihre Trauer teilen können.

Weitere Informationen zum digitalen Erbe finden Sie hier.

Testament und Erbschein

Wenn Sie ein Testament finden, ist dies unverzüglich beim Nachlassgericht / Amtsgerichts abzugeben. 

Sollte ein notariell beglaubigtes Testament bestehen, ist dies dort bereits hinterlegt, genauso wenn der Erblasser sein Testament schon zu Lebzeiten beim Nachlassgericht registriert hat.

Wenn Sie dem Standesamt den Todesfall melden, wird parallel  auch das Testnamensregister beim Amtsgericht informiert. 

Das Amtsgericht wird dann alle gesetzlichen Erben über den Termin der Testamentseröffnung informiert.

Weitere Informationen zum Testament finden Sie hier.

Optionale Infos

Übrigens: Es gibt die Möglichkeit, sein Testament schon zu Lebzeiten offiziell registrieren zu lassen. Somit wird es mit dem Tod von behördlicher Seite automatisch eröffnet. Gegen eine Gebühr wird das Testament beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegt und anschließend beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer in Berlin registriert. Sobald das Standesamt den Tod des Erblassers meldet, wird das Testament aus der Hinterlegung genommen und vom Nachlassgericht eröffnet. Ein Erbschein ist damit nicht notwendig. Eine notarielle Beurkundung des Testaments folgt demselben Zweck.

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